Artikel 1 – VORWORT

Gegenstand dieser Verkaufsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Verkaufsbedingungen“) ist die Festlegung der jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten von CLAS Equipements und des Kunden, der ausschließlich und unmittelbar im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt (im Folgenden „Kunde“), in ihren vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lieferungen („Lieferungen“) durch CLAS Equipements.

Der Begriff „Lieferung(en)“ bezeichnet die von CLAS Equipements verkauften Materialien und Produkte, einschließlich der Dienstleistungen im Zusammenhang mit technischen Ausrüstungen und Werkzeugen, die für einen spezifischen Einsatz im Bereich der Wartung von PKW- und/oder LKW-Werkstätten („Sektor“) konzipiert und entwickelt wurden. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden die alleinige Grundlage für die geschäftlichen Verhandlungen.

Sie haben Vorrang vor den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von CLAS Equipements vorliegt. Die Tatsache, dass CLAS Equipements zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anwendung einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf deren spätere Geltendmachung ausgelegt werden; CLAS Equipements steht es jederzeit frei, deren strikte Anwendung zu verlangen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird CLAS Equipements diese ungültige Bestimmung, sofern möglich, durch eine gültige Bestimmung mit ähnlichem Zweck ersetzen.

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden gemäß diesen Grundsätzen ausgelegt, was der Kunde anerkennt.

Artikel 2 – ALLGEMEINES

Die Angebote, einschließlich derjenigen im gedruckten Verkaufskatalog oder im Internet unter der Adresse www.clas.com, sowie die von CLAS Equipements erstellten Kostenvoranschläge sind nur während des von CLAS Equipements festgelegten Zeitraums gültig und unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzt oder geändert durch etwaige Besondere Bedingungen (siehe unten).

Der Kunde bleibt allein für die Verwendung der Lieferung verantwortlich, auch wenn ihm Informationen, Ratschläge oder Zeichnungen von CLAS Equipements zur Verfügung gestellt wurden.

Sobald die Lieferungen vom Kunden an einen Endverbraucher („Nutzer“) weiterverkauft werden, garantiert der Kunde, (i) diese nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, (ii) alle Informationen, Ratschläge und Zeichnungen weiterzugeben, die ihm von CLAS Equipements übermittelt wurden, und (iii) dass dieser Weiterverkauf nicht zu einer Minderung seiner eigenen Beratungspflichten führt.

Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass alle ihm im Rahmen dieser Bedingungen obliegenden Verpflichtungen unter seiner Verantwortung zumindest auf den Nutzer übertragen werden, damit dieser von den Bedingungen der vertraglichen Garantie („ CLAS-Garantie“, wie in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschrieben) in Anspruch nehmen kann. In diesem Zusammenhang obliegt es insbesondere dem Kunden und dem Nutzer, die beide von Natur aus Gewerbetreibende sind, diese von CLAS Equipements übermittelten Informationen, Ratschläge oder Zeichnungen zu überprüfen.

Im Zweifelsfall muss sich der Kunde oder der Nutzer an CLAS Equipements wenden. Wird keine Anfrage über das Formular unter der Adresse https://www.clas.com/de/contact/, Rubrik „Kundendienst“ („S.A.V.“), an CLAS Equipements gestellt, gilt dies als vollständiges und uneingeschränktes Verständnis der Nutzungsbedingungen der Lieferung.

Der Kunde muss den Nutzer darüber informieren, dass er im Rahmen von Anfragen an https://www.clas.com/de/contact/ zwingend eine Kopie der vom Kunden ausgestellten Kaufrechnung vorlegen muss, um den Kauf der Lieferung nachzuweisen.

Wenn CLAS Equipements einem Nutzer auf eine Anfrage hin eine Antwort erteilt und dieser keine Rechnung vorgelegt hat, wird ausdrücklich vereinbart, dass die Antwort von CLAS Equipements in keinem Fall als stillschweigende Anerkennung der Gewährung von Rechten an diesen Nutzer oder als Ausweitung der Haftung von CLAS Equipements angesehen werden kann.

Sobald der Kunde den Kauf von Lieferungen gemäß dem als „Dropshipping“ bezeichneten Geschäftsmodell vornehmen möchte, d. h. die genannten Lieferungen weiterverkaufen möchte, ohne die Logistik oder die Lagerung zu verwalten, haben die „Besonderen Dropshipping-Bedingungen“ Vorrang, und die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ergänzend.

Artikel 3 – VERTRAGSABSCHLUSS

Jede Bestellung muss Gegenstand einer schriftlichen Bestellung des Kunden sein, einschließlich per E-Mail oder in elektronischer Form über sein Kundenkonto, das über die Website www.clas.com zugänglich ist. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (www.clas.com/de/cgu) ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Jede Bestellung muss die genauen Artikelnummern der bestellten Lieferung und die Menge enthalten oder ausdrücklich auf einen von CLAS Equipements ausgestellten Kostenvoranschlag oder eine Pro-forma-Rechnung verweisen, ohne dass der Kunde Änderungen daran vorgenommen hat. In jedem Fall wird CLAS Equipements sich nach Kräften bemühen, innerhalb eines (1) Werktags eine endgültige Auftragsbestätigung zu versenden, die das endgültige Dokument darstellt, in dem die Vertragsbedingungen festgehalten sind.

Diese Auftragsbestätigung kann in Form eines Briefes, einer E-Mail oder eines Faxes erfolgen. Liegt keine Auftragsbestätigung vor, bildet das ursprüngliche Angebot von CLAS Equipements die vertragliche Grundlage zwischen den Parteien, und sofern keine ausdrückliche, von den Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Vertrag.

Die Übermittlung oder Mitteilung eines Bestellformulars durch den Kunden an CLAS Equipements, das auf dessen Einkaufsbedingungen verweist oder auf dessen Rückseite die Einkaufsbedingungen des Kunden aufgedruckt sind, gilt nicht als Annahme dieser Bedingungen durch CLAS Equipements.

Ebenso können – unter anderem – unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden zu Fehlern führen, die CLAS Equipements an der die Ausführung der Bestellung, wie z. B. Terminverschiebungen, die CLAS Equipements nicht angelastet werden können. Bestimmte Verkaufsbedingungen erfordern die Eröffnung eines Kundenkontos, insbesondere für Bestellungen aus dem Online-Katalog auf der Website www.clas.com.

CLAS Equipements behält sich das Recht vor, einem Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos nicht stattzugeben oder aus berechtigten Gründen keinen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen, wie beispielsweise – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – bei fehlender Deckung durch eine Kreditversicherung, Unvereinbarkeit der Geschäftspolitik des Kunden mit den geschäftlichen Verhaltensgrundsätzen von CLAS Equipements, usw., ohne dass der Kunde daher Anspruch auf irgendeine Entschädigung jeglicher Art geltend machen kann.

Die vorliegenden Bestimmungen können Gegenstand spezifischer Bedingungen („Besondere Bedingungen“) sein. Diese werden von CLAS Equipements insbesondere bei der Anmeldung in das Kundenkonto auf der Website www.clas.com angeboten. Diese besonderen Bedingungen weichen in folgenden Punkten von den vorliegenden Bedingungen ab: – Rabattstaffeln auf die Katalogpreise – „Versandkostenfreie“ Lieferungen – Besondere Zahlungsmodalitäten – „Dropshipping“ usw.

In diesem Zusammenhang können Bestellungen des Kunden, insbesondere über das Kundenkonto, die vorliegenden Verkaufsbedingungen umfassen, die gegebenenfalls durch die Besonderen Bedingungen ergänzt werden.

Artikel 4 – LIEFERUNGEN, DIE GEGENSTAND DIESER BEDINGUNGEN SIND

Die Lieferung von CLAS Equipements ist abschließend in den vorvertraglichen Unterlagen (Katalog, Pro-forma-Rechnung…) oder vertraglichen Unterlagen (Empfangsbestätigung zur Annahme…) aufgeführt. Es obliegt dem Kunden, unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Lieferung sicherzustellen, dass diese seinen Bedürfnissen entspricht, insbesondere im Hinblick auf die von CLAS Equipements veröffentlichten technischen Spezifikationen der Lieferung.

Die Nutzung der Lieferung ist auf den Sektor oder einen Bereich beschränkt, der streng gleichwertigen Anforderungen unterliegt. Es obliegt dem Kunden, dafür zu sorgen, dass die Lieferungen in dem Sektor oder in einem Bereich genutzt werden, der streng gleichwertigen Anforderungen unterliegt.

Der Kunde muss sicherstellen, dass alle materiellen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind, um die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme und Nutzung der Lieferung zu ermöglichen, wie z. B. qualifiziertes und für die Nutzung der Lieferung geschultes Personal, eine geeignete Umgebung (Räumlichkeiten, Klimatisierung, Medien, Schutzvorrichtungen ...) sowie die vollständige und aufmerksame Lektüre der der Lieferung beiliegenden Gebrauchsanweisung.

CLAS Equipements mit Sitz in Frankreich stellt sicher, dass die Lieferung den in Frankreich geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, was der Kunde anerkennt und akzeptiert.

Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Verwendung der Lieferungen in Übereinstimmung mit dem Sektor oder in einem Bereich, der streng gleichwertigen Anforderungen unterliegt, obliegt es dem Kunden, CLAS vorab zu konsultieren, um deren Kompatibilität zu überprüfen.

Wird dies versäumt, wird davon ausgegangen, dass die Nutzung der Lieferungen dem Sektor oder einem Bereich entspricht, der streng gleichwertigen Anforderungen unterliegt. Im Rahmen der Lieferungen müssen die Modalitäten bezüglich der damit verbundenen oder ergänzenden Installationsdienstleistungen („Dienstleistungen“) im Angebot, im Vorschlag oder im Bestellschein des Kunden ausdrücklich festgelegt sein, damit sie Gegenstand einer Dienstleistungserbringung sind.

Artikel 5 – ÄNDERUNGEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG

Jede vom Kunden nach Vertragsabschluss („Vertrag oder Bestellung“) beantragte Änderung des Angebots oder des angenommenen Bestellscheins muss von CLAS Equipements ausdrücklich schriftlich mit der ausdrücklichen Absicht, davon abzuweichen, akzeptiert werden. Änderungswünsche zum Vertrag können nicht berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Versand der Lieferungen eingehen.

Jeder Antrag des Kunden auf Änderung des Auftrags ist Gegenstand eines neuen Angebots seitens CLAS Equipements. Im Falle einer Ablehnung der Änderung durch CLAS Equipements oder einer Nichtzustimmung des Kunden zu Änderungen jeglicher Art (technischer oder finanzieller Art) im Zusammenhang mit seinem Änderungsantrag liefert CLAS Equipements die in der ursprünglichen Bestellung bezeichnete Lieferung zu den darin vorgesehenen Bedingungen.

Eine Kündigung, Aussetzung oder Aufhebung des Vertrags durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Zustimmung von CLAS Equipements möglich, und zwar zu Bedingungen, die CLAS Equipements für alle schädlichen Folgen entschädigen.

Artikel 6 – PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich besondere Bedingungen angegeben sind, gelten für die verkauften Lieferungen die Preise, die im am Tag der Bestellung gültigen Katalog oder in der Preisliste und/oder gegebenenfalls in dem an den Kunden gerichteten spezifischen Angebot aufgeführt sind, und zwar für den in einem dieser Dokumente angegebenen Zeitraum. Diese Preise sind zu diesen Zeitpunkten fest und endgültig. Sie sind in Euro angegeben, netto und ohne Mehrwertsteuer.

Dieser Preis versteht sich auf der Grundlage des Incoterms „Ex Works“ (EXW – ab Werk – Incoterm CCI 2010) am Firmensitz von CLAS Equipements mit geeigneter Standardverpackung. In jedem Fall sind eventuelle Kosten für Be- und Entladung, Transport, Zollabfertigung und Versicherungen nicht enthalten; diese gehen zu Lasten des Kunden.

Jede davon abweichende Sonderanfrage, insbesondere bei Verkäufen außerhalb des französischen Festlands, muss Gegenstand eines spezifischen, abweichenden schriftlichen Angebots von CLAS Equipements sein; in jedem Fall gehen jedoch eventuelle Zollgebühren und Versicherungen zu Lasten des Kunden. CLAS Equipements behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit mit einer Vorankündigung von dreißig (30) Kalendertage zu ändern.

Die Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung und/oder im Angebot angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar.

Verträge, die zwischen CLAS Equipements und einem Unternehmen mit Sitz im französischen Mutterland geschlossen werden und die eine Bereitstellung der Lieferungen im französischen Mutterland vorsehen, sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Monatsende ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Lieferungen und/oder der Erbringung der Leistung durch CLAS Equipements per Überweisung oder Bankscheck zu begleichen.

Verträge, die zwischen CLAS Equipements und einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des französischen Festlands geschlossen werden und bei denen die Lieferung der Waren außerhalb des französischen Festlands erfolgt, werden vor der Bereitstellung der Ware in Rechnung gestellt; diese Rechnung muss vollständig beglichen sein, bevor CLAS Equipements den Kunden über die Bereitstellung der betreffenden Ware informiert. Diese Bedingungen gelten unabhängig vom gewählten Incoterm.

Alle sonstigen Zahlungsbedingungen müssen zuvor schriftlich zwischen CLAS Equipements und dem Kunden vereinbart werden. Die Zahlungsfristen dürfen nicht überschritten werden, und dem Kunden ist es untersagt, ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung von CLAS Equipements Aufrechnungen und/oder Einbehalte vorzunehmen.

CLAS Equipements behält sich das Recht vor, die Zahlung für die Lieferung zum Zeitpunkt der Bestellung (Barzahlung) durch CLAS Equipements zu verlangen, (i) wenn die finanzielle Lage des Kunden dies rechtfertigt oder (ii) wenn der Kunde den Preis einer früheren Bestellung ganz oder teilweise nicht beglichen hat oder (iii) wenn der Kunde keine Garantie für die erfolgreiche Zahlung gegeben hat.

Sollte der Kunde diese Zahlungsbedingungen ablehnen, ohne eine ausreichende Garantie anzubieten, ist CLAS Equipements von Rechts wegen berechtigt, keine Verpflichtung einzugehen und somit keinen Vertrag abzuschließen. Tatsächlich kommt zwischen den Parteien kein Willensübereinstimmung zustande. Somit erfolgt keine Lieferung von Waren, ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine Entschädigung jeglicher Art erheben kann.

CLAS Equipements veröffentlicht seinen gedruckten Katalog einmal jährlich, sodass es in der Zwischenzeit bei den Waren zu Schwankungen (i) der Wechselkurse sowie (ii) der Zoll- und Transitgebühren kommen kann, die von CLAS Equipements getragen werden. Daher behält sich CLAS Equipements das Recht vor, diese Änderungen auf den Verkaufspreis der Lieferungen in seinen Angeboten umzulegen. Der Kunde wird vor jeder Annahme darüber informiert.

Ebenso kann CLAS Equipements im Falle unvorhersehbarer Änderungen der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern die daraus resultierenden Schwankungen die Vertragserfüllung für CLAS Equipements in einem solchen Maße übermäßig verteuern, dass das Unternehmen das damit verbundene Risiko in diesem Umfang nicht übernommen hätte, vom Kunden eine Neuverhandlung des Vertrags verlangen.

Im Falle einer Ablehnung oder des Scheiterns der Neuverhandlung können die Parteien die Auflösung des Vertrags zu dem von ihnen festgelegten Zeitpunkt und zu den von ihnen festgelegten Bedingungen vereinbaren oder einvernehmlich bei einem Richter die Anpassung des Vertrags beantragen. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, kann das Gericht auf Antrag einer Partei den Vertrag zu dem von ihm festgelegten Zeitpunkt und zu den von ihm festgelegten Bedingungen anpassen oder beenden.

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Ausfall einer Zahlung zu ihrem Fälligkeitstermin ohne vorherige Mahnung und von Rechts wegen Folgendes zur Folge hat (i) die sofortige Fälligkeit aller anderen fälligen oder noch nicht fälligen Rechnungen, selbst wenn diese zur Ausstellung von Wechseln geführt haben, und (ii) nach freiem Ermessen von CLAS Equipements entweder die Aussetzung der Lieferungen oder die Vorauszahlung aller in Ausführung befindlichen Bestellungen.

CLAS Equipements behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden und nach einer dreißig (30) Tage lang erfolglos gebliebenen Mahnung die noch nicht ausgeführten Bestellungen zu kündigen.

Jeder bei Fälligkeit nicht beglichene Betrag (inkl. MwSt.) führt darüber hinaus dazu, dass ein Kunde mit Sitz in Frankreich eine Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig (40) Euro sowie Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten zu zahlen hat.

Befindet sich der Sitz des Kunden außerhalb Frankreichs, führt jeder bei Fälligkeit nicht beglichene Betrag zur Zahlung einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von einhundert (100) Euro durch den Kunden, zuzüglich der oben genannten Verzugszinsen. Der Referenzzinssatz der EZB ist derjenige, der am 1. Januar für das erste Halbjahr eines Kalenderjahres und am 1. Juli für das zweite Halbjahr eines Kalenderjahres gilt.

Diese Vertragsstrafen sind von Rechts wegen fällig und werden automatisch vom Konto des Kunden abgebucht.

Artikel 7 – LIEFERUNG – GEFAHRENGANG

Die Lieferung der Ware erfolgt gemäß den im Angebot von CLAS Equipements vorgesehenen Modalitäten und gemäß Artikel 6 der vorliegenden Bedingungen. Sobald die Lieferung gemäß den Bestimmungen in Artikel 6 (Ex-Work) erfolgt ist, erkennt der Kunde an, dass es Aufgabe des Spediteurs ist, den Transport der Liefergegenstände sicherzustellen. Der Kunde hat daher im Falle einer Nichtlieferung der Liefergegenstände und/oder von Schäden an den Liefergegenständen während des Transports keinerlei Regressansprüche gegenüber CLAS Equipements.

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand einer Benachrichtigung über die Bereitstellung der Lieferung ab, können ihm Lager- und Verwahrungskosten in Rechnung gestellt werden. Haben die Parteien ausdrücklich von den Bestimmungen des Artikels 6 abgewichen und erklärt sich CLAS Equipements bereit, die Lieferung zu übernehmen, so sind die Lieferfristen unverbindlich und ohne Gewähr angegeben, unabhängig von der gewählten Incoterm-Klausel.

Die Überschreitung dieser Fristen berechtigt den Kunden nicht zu Einbehalten oder Schadenersatzansprüchen gegenüber CLAS Equipements. Bei einer Verzögerung von mehr als 4 Wochen im französischen Mutterland und von mehr als 8 Wochen außerhalb des französischen Mutterlands kann der Kunde die Stornierung (Rücktritt) der Bestellung verlangen. Etwaige bereits geleistete Anzahlungen werden ihm dann von CLAS Equipements ohne Zinsen zurückerstattet. Es gilt als vereinbart, dass Lieferungen außerhalb des französischen Festlands in Teillieferungen erfolgen können.

In diesem Fall bedeutet die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen, dass er keine Aufhebung der Bestellung verlangen kann, da er andere Bedingungen akzeptiert hat, mit allen Konsequenzen, die sich daraus für ihn ergeben könnten. Die angegebenen Fristen werden zudem von Rechts wegen durch jedes Ereignis ausgesetzt, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, insbesondere im Falle höherer Gewalt, wie in Artikel 9 der vorliegenden Bedingungen definiert, und das eine Verzögerung der Lieferung zur Folge hat.

CLAS Equipements haftet nicht für Verzögerungen oder Aussetzungen der Lieferung der Ware. Ab dem Zeitpunkt der Inbesitznahme der Lieferungen durch den Kunden gehen die Risiken des Verlusts und der Beschädigung auf ihn über, wobei der Transport der Lieferung auf Risiko und Gefahr des Kunden erfolgt. In jedem Fall kann die fristgerechte Lieferung nur erfolgen, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber CLAS Equipements erfüllt hat.

Artikel 8 – KEINE WIEDERAUSFUHR DER LIEFERUNGEN

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Lieferungen weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation und/oder die Republik Weißrussland zu exportieren, wiederauszuführen, zu verkaufen, zu übertragen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, an juristische oder natürliche Personen mit Sitz in diesen Gebieten, an juristische oder natürliche Personen, die auf den Sanktionslisten der Europäischen Union aufgeführt sind, oder an juristische oder natürliche Personen, die beabsichtigen, diese Lieferungen in die Russische Föderation und/oder die Republik Belarus wiederauszuführen oder sie für einen durch die europäischen Sanktionen verbotenen Zweck zu verwenden.

Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um die Einhaltung dieser Verpflichtung durch seine eigenen Kunden sicherzustellen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel behält sich CLAS Equipements das Recht vor, jegliche Vertragsbeziehung mit dem Kunden unverzüglich zu kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

Der Kunde erkennt an, dass jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, und verpflichtet sich, CLAS Equipements von allen Ansprüchen, Sanktionen oder Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß gegen dieses Verbot ergeben.

Artikel 9 – HÖHERE GEWALT

Sobald ein Fall höherer Gewalt (unvorhersehbares, unabwendbares und von außen eintretendes Ereignis) eintritt, behält sich CLAS Equipements das Recht vor, die Ausführung der Bestellungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis der betreffende Fall höherer Gewalt beendet ist.

Als Fall höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten (i) jedes Ereignis, wie es gesetzlich und/oder durch die Rechtsprechung definiert ist, und (ii) eines der folgenden Ereignisse: vollständige oder teilweise Streiks, die den ordnungsgemäßen Betrieb von CLAS Equipements oder eines seiner Lieferanten, Subunternehmer oder Spediteure beeinträchtigen, sowie die Unterbrechung von Transporten, der Energieversorgung, der Rohstoff- oder Ersatzteilversorgung.

Artikel 10 – EIGENTUMSVORBEHALT

Der Eigentumsübergang der Lieferung von CLAS Equipements auf den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Kosten und Zinsen. Dem Kunden ist es untersagt, (i) die Lieferung vor ihrer vollständigen Bezahlung zu verarbeiten, zu verarbeiten oder zusammenzubauen, und (ii) die Lieferung zu verkaufen oder zu verpfänden, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist.

Der Kunde ist verpflichtet, CLAS Equipements unverzüglich über die Pfändung, Beschlagnahme oder Einziehung der Lieferung zugunsten eines Dritten über die Lieferung zu informieren und den dritten Gläubiger über das Bestehen dieser Eigentumsvorbehaltsklausel zugunsten von CLAS Equipements in Kenntnis zu setzen.

Bei Nichtzahlung des gesamten Kaufpreises einschließlich Hauptsumme, Kosten und Zinsen zum vorgesehenen Fälligkeitstermin ist CLAS Equipements berechtigt, (i) jederzeit die Rückgabe der verkauften Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden verlangen und (ii) den Kaufvertrag von Rechts wegen durch einfache schriftliche Mitteilung, die auf beliebigem Wege und ohne weitere Formalitäten oder Vorankündigung erfolgen kann, für aufgelöst erklären, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die CLAS Equipements geltend machen könnte.

In diesem Fall ermächtigt der Kunde CLAS Equipements und dessen Spediteur bereits jetzt, während der Geschäftszeiten die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Lieferung befindet, um diese abzuholen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass alle bei CLAS Equipements erworbenen Lieferungen in seinen Räumlichkeiten leicht identifizierbar sind.

Diese Bestimmungen stehen dem Übergang der Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Lieferung gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht entgegen. Vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Falle der Einleitung eines Sanierungs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens die laufenden Bestellungen automatisch aufgehoben, und CLAS Equipements behält sich das Recht vor, die beim Kunden vorrätige Lieferung zurückzufordern.

Im Falle einer Rückgabe der Lieferung im Rahmen dieses Artikels werden die gezahlten Beträge, die eine Teilzahlung für die Lieferung darstellen, von CLAS Equipements als Entschädigung einbehalten.

Artikel 11 – VERTRAGLICHE GARANTIE

Die vorliegende vertragliche Garantie („CLAS-Garantie“) gilt ausschließlich für die von CLAS Equipements an den Kunden verkaufte Lieferung, wobei der Kunde diese auf den Nutzer übertragen kann, sofern der Kunde die folgenden Bedingungen einhält oder vom Nutzer deren Einhaltung verlangt. Die CLAS-Garantie gilt für den Nutzer nur unter der Voraussetzung, dass dieser:

- ein Gewerbetreibender ist, der die Lieferung in der Branche oder in einem Bereich mit streng gleichwertigen Anforderungen nutzt,

- nachweisen kann, dass die Lieferungen, für die er die Anwendung der Garantie beantragt, tatsächlich Gegenstand einer von einem Kunden von CLAS Equipements beglichenen Rechnung waren.

Diese für den Nutzer geltenden Bedingungen gelten kumulativ zu den übrigen Bestimmungen der nachstehend aufgeführten CLAS-Garantie. Jede Lieferung von CLAS Equipements ist mit einem Piktogramm versehen, das die Dauer der vertraglichen oder nicht vertraglichen Garantie für die Lieferung angibt („NO“, 2, 3, 4, 5 Jahre usw.) . Diese Information ist auf der Website www.clas.com sowie im gedruckten Katalog von CLAS Equipements verfügbar.

Die Garantiezeit ist auf die durch das CLAS-Garantie-Piktogramm angegebene Dauer begrenzt, gerechnet ab dem Datum der Lieferung an den Nutzer durch CLAS Equipements oder den Kunden. Von jeglicher Garantie ausgeschlossen sind sogenannte Verbrauchsmaterialien, die mit dem Piktogramm „NO“ gekennzeichnet sind.

11.1 – Abgedeckte Mängel

Im Rahmen der „CLAS-Garantie“ garantiert CLAS Equipements, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist, die auf einen Fehler in der Ware zurückzuführen sind, und zwar im Rahmen der technischen und vertraglichen Spezifikationen der Ware sowie im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen. Die CLAS-Garantieverpflichtung gilt ausschließlich für die Lieferung, die Gegenstand des Vertrags ist, mit Ausnahme von Lieferungen, die CLAS Equipements zwar liefern, dem Kunden jedoch nicht in Rechnung stellen könnte.

Sobald die betreffende Lieferung vom Nutzer an einen Dritten verkauft wurde, gewährt CLAS Equipements keine CLAS-Garantie mehr für die Lieferung. CLAS Equipements entscheidet allein über die Modalitäten der Anwendung dieser CLAS-Garantie, d. h. über die Reparatur oder den Ersatz der Lieferung. Die Reparatur oder der Austausch hat keinerlei Auswirkungen auf die Verlängerung der ursprünglich durch die CLAS-Garantie gewährten Laufzeit.

Die genannte CLAS-Garantie tritt an dem Tag in Kraft, an dem entweder der Kunde oder der Nutzer die Ware in Besitz nimmt, je nachdem, wer den Antrag stellt. Die CLAS-Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:

- Mängeln, die ganz oder teilweise auf Produkte oder Teile zurückzuführen sind, die der Kunde/Nutzer zusammen mit der Lieferung verwendet hat;

- Eingriffen Dritter an der von CLAS Equipements verkauften Lieferung;

- Mängeln, die auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie für Ersatzleistungen oder Reparaturen, die sich aus Unfälle, Abrieb, Korrosion, normaler Abnutzung der Lieferungen, deren Beschädigung durch Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung oder Wartung sowie fehlerhafte Nutzung der Lieferung resultieren;

- Nutzung unter ungewöhnlichen Bedingungen oder für nicht vorgesehene Vorgänge und/oder mit nicht vorgesehenen Elementen, mangelnde Qualifikation oder Erfahrung des Personals;

- unsachgemäße Lagerbedingungen der gelieferten Lieferung;

- fehlerhafte oder nicht den Regeln der Technik entsprechende Installation (falscher Anschluss, fehlerhafte Stromversorgung) der Lieferungen.

11.1 bis - Lieferungen, die eine unteilbare Einheit bilden – Einzelteile, Ersatzteile, Komponenten und Zubehör

Bestimmte von CLAS Equipements vertriebene Lieferungen sind so konzipiert, hergestellt, montiert, konfiguriert oder zugelassen, dass sie ausschließlich als vollständige und unteilbare technische Einheit funktionieren, einschließlich ihrer Komponenten, Teile, Zubehörteile, Befestigungselemente, Sicherheitsvorrichtungen, Einstellungen, Anleitungen, Spezifikationen sowie die für diese Einheit geltenden Installations- und Nutzungsbedingungen („unteilbare Einheit“).

Lieferungen, Einzelteile, Ersatzteile, Komponenten oder Zubehör, die ausschließlich zur Verwendung innerhalb einer unteilbaren Einheit bestimmt sind, werden auf der Website von CLAS Equipements und/oder in dessen Katalogen, Produktdatenblättern, Vertriebs- oder technischen Unterlagen gekennzeichnet, gegebenenfalls unter Angabe der Referenznummer der untrennbaren Einheit, auf die sie sich beziehen.

Wenn die Lieferung eine untrennbare Einheit bildet, gilt die CLAS-Garantie ausschließlich für die betreffende Lieferung in ihrer Gesamtheit, wie sie verkauft, geliefert, gegebenenfalls installiert und bestimmungsgemäß, gemäß ihren technischen Spezifikationen, ihrer und den Empfehlungen von CLAS Equipements verwendet wird. Sie darf nicht so ausgelegt werden, dass sie eine eigenständige, gesonderte oder separate Garantie für ein Teil, eine Komponente, ein Zubehörteil oder ein anderes Element gewährt, das aus der untrennbaren Einheit entnommen, von dieser getrennt, demontiert, verändert, angepasst oder getrennt von dieser verwendet wurde, es sei denn, CLAS Equipements hat dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Folglich gilt die CLAS-Garantie nicht für Mängel, Nichtkonformitäten, Funktionsstörungen, Schäden, Leistungsverluste oder Vorfälle, die direkt oder indirekt resultieren aus:

(i) der Demontage, dem Ausbau, der Trennung, der Änderung, der Anpassung oder der isolierten Verwendung eines Elements, das Teil einer untrennbaren Einheit ist, sofern dieser Vorgang nicht ausdrücklich in der technischen Dokumentation von CLAS Equipements vorgesehen oder zuvor schriftlich von CLAS Equipements genehmigt wurde;

(ii) der Verwendung eines Bestandteils einer unteilbaren Baugruppe mit einem anderen Produkt, einer anderen Ausrüstung, einem anderen System oder einer anderen Umgebung als derjenigen, für die er konzipiert wurde;

(iii) des Einbaus eines Teils, einer Komponente oder eines Zubehörteils in eine Baugruppe, ein Produkt oder ein System eines Drittanbieters, das nicht von CLAS Equipements geliefert oder freigegeben wurde; oder

(iv) ganz allgemein jede Nutzung, die nicht dem Verwendungszweck, den technischen Spezifikationen sowie den von CLAS Equipements festgelegten Bedingungen für Installation, Montage, Austausch, Wartung oder Nutzung entspricht.

Die von CLAS Equipements für eine untrennbare Baugruppe gelieferten Ersatzteile, Komponenten oder Zubehörteile sind ausschließlich dazu bestimmt, ein defektes, verschlissenes oder auszutauschendes Teil innerhalb der untrennbaren Baugruppe, auf die sie sich beziehen, identisch oder gemäß den Empfehlungen von CLAS Equipements zu ersetzen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von CLAS Equipements anders vereinbart, sind diese Teile, Komponenten oder Zubehörteile nicht für eine eigenständige, unabhängige, zweckentfremdete oder experimentelle Verwendung sowie nicht für den Einbau in ein anderes Produkt, eine andere Ausrüstung, ein anderes System oder eine andere Baugruppe bestimmt.

Jede Verwendung eines Ersatzteils, einer Komponente oder eines Zubehörteils Komponente oder Zubehörs außerhalb seines vorgesehenen Verwendungszwecks als Ersatzteil innerhalb der untrennbaren Baugruppe, für die es speziell bestimmt ist, schließt die Anwendung der CLAS-Garantie sowohl für das betreffende Teil als auch für die betreffende untrennbare Baugruppe aus, wenn der geltend gemachte Mangel, der Schaden oder die geltend gemachte Nichtkonformität direkt oder indirekt aus dieser nicht bestimmungsgemäßen Verwendung resultiert.

Es obliegt dem Kunden und gegebenenfalls dem Nutzer, vorab die Kompatibilität jedes Ersatzteils, jeder Komponente oder jedes Zubehörteils mit der betreffenden Lieferung zu überprüfen und die Empfehlungen von CLAS Equipements hinsichtlich dessen Montage, Installation, Austausch, Wartung und Nutzung strikt einzuhalten. Bei Zweifeln hinsichtlich der Kompatibilität, den Verwendungszweck oder die Einsatzbedingungen eines Teils, einer Komponente oder eines Zubehörteils, muss der Kunde oder der Nutzer vor jeglicher Nutzung die vorherige schriftliche Zustimmung von CLAS Equipements einholen.

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet etwaiger zwingender gesetzlicher Gewährleistungsrechte und Vorschriften der öffentlichen Ordnung, von denen nicht wirksam abgewichen werden kann.

11.2 – Pflichten des Kunden

Die Inanspruchnahme der CLAS-Garantie setzt voraus, dass der Kunde/Nutzer alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, die es CLAS Equipements ermöglichen, Art und Ursache der unter diese Garantie fallenden Vertragswidrigkeit zu beurteilen. Der Kunde muss alle Nachweise für das Vorliegen dieser Vertragswidrigkeit schriftlich und dokumentiert vorlegen. Werden innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem ursprünglichen Antrag auf Inanspruchnahme der CLAS-Garantie keine Nachweise vorgelegt, erlischt diese Garantie.

Darüber hinaus behält sich CLAS Equipements das Recht vor, die Inanspruchnahme der CLAS-Garantie abzulehnen, falls der Kunde eine Bestellung ganz oder teilweise nicht bezahlt hat. CLAS Equipements wird sich mit diesbezüglichen Anfragen der Nutzer befassen und ist berechtigt, vom Kunden Schadenersatz zu verlangen, falls die Anfragen des Nutzers dem Unternehmen einen Schaden zufügen.

Die Inanspruchnahme dieser vertraglichen Garantie setzt voraus, dass jede Rücksendung einer ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von CLAS Equipements bedarf und die Rücksendung ausschließlich auf Kosten des Kunden erfolgt. Etwaige Kosten für den Einsatz von CLAS Equipements zur Bestätigung der im Rahmen der Garantie durchgeführten Maßnahmen, die sich letztendlich als nicht unter die Garantie fallend erweisen sollten, gehen zu Lasten des Kunden/Nutzers.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung eine Überprüfung des einwandfreien Zustands und der richtigen Menge der gelieferten Ware vorzunehmen. In diesem Zusammenhang muss der Kunde CLAS Equipements innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt der Lieferung durch den Kunden über etwaige detaillierte Vorbehalte informieren. Nach Ablauf dieser zwingenden Frist werden von CLAS Equipements keine Reklamationen jeglicher Art bezüglich offensichtlicher Mängel mehr akzeptiert.

Es obliegt dem Kunden, die Anfragen der Nutzer auf dieser Grundlage zumindest nach denselben Modalitäten zu bearbeiten, und es obliegt ihm, diese mit dem Nutzer zu vereinbaren.

11.3 Schadensersatz

Die vertragliche CLAS-Garantie von CLAS Equipements ist streng auf die oben definierten Verpflichtungen beschränkt, und es wird ausdrücklich vereinbart, dass CLAS Equipements zu keinerlei weiterer Entschädigung aus welchem Grund und aus welchem Anlass auch immer verpflichtet ist, wie beispielsweise Schadensersatz oder Entschädigungen jeglicher Art.

Artikel 12 – SONSTIGE GARANTIEN

CLAS Equipements verpflichtet sich, für die Lieferungen zusätzlich zur CLAS-Garantie gemäß Artikel 11 nur im Rahmen der gegebenenfalls nach geltendem Recht anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 zu haften.

Artikel 13 – HAFTUNG

Artikel 13.1 – Haftung für die Lieferungen

CLAS Equipements unterliegt für die Lieferungen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, den geltenden Verpflichtungen hinsichtlich der allgemeinen Produktsicherheit, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit sowie den Artikeln L. 421-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

In diesem Zusammenhang legt CLAS Equipements den Lieferungen eine Gebrauchsanweisung bei. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten, und muss daher sicherstellen, dass er sie vollständig und aufmerksam liest und versteht. Anschließend muss er dafür sorgen, dass seinen Nutzern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen, die sich aus einer nicht für den jeweiligen Sektor vorgesehenen Nutzung der Lieferungen ergeben. Folglich entbindet die Nichteinhaltung dieser Anweisungen CLAS Equipements von jeglicher Haftung, und die alleinige und vollständige Verantwortung liegt beim Kunden.

Wenn die Lieferung zudem lokale Normen am Einsatzort einhalten muss – insbesondere Sicherheitsnormen –, die von den französischen oder europäischen technischen Normen abweichen, deren Einhaltung CLAS Equipements erklärt, trägt der Kunde alle daraus resultierenden Folgen, und CLAS Equipements kann insbesondere nicht für Vorfälle haftbar gemacht werden, die aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Normen eintreten.

Der Kunde stellt CLAS Equipements von allen Folgen frei, die sich aus seinen eigenen Unterlassungen oder Fahrlässigkeiten ergeben könnten.

In keinem Fall haftet CLAS Equipements für indirekte und/oder immaterielle Schäden, unabhängig davon, ob diese Folgeerscheinungen sind oder nicht, die sich aus der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ergeben, wie beispielsweise – ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – Einkommensverluste, Umsatzverluste, Verdienstausfälle, Betriebsausfälle sowie jegliche geschäftlichen Beeinträchtigungen; der Kunde und sein Versicherer verzichten diesbezüglich auf jegliche Regressansprüche gegen CLAS Equipements und dessen Versicherer.

Die gesamte und kumulierte Haftung von CLAS Equipements übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag, den CLAS Equipements im Rahmen des betreffenden Auftrags oder Vertrags erhalten hat.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Haftung von CLAS Equipements, insbesondere in den oben genannten Fällen, ist der Kunde verpflichtet, CLAS Equipements für alle entstandenen schädigenden Folgen zu entschädigen.

Artikel 13.2 Haftung in Bezug auf die Dienstleistungen

CLAS Equipements lehnt jegliche Haftung für Schäden, Verluste oder Nachteile ab, die sich aus den Dienstleistungen beim Kunden ergeben, es sei denn, es liegt grobe und nachgewiesene Fahrlässigkeit seitens CLAS Equipements vor.

CLAS Equipements haftet in keinem Fall für indirekte und/oder immaterielle Schäden, unabhängig davon, ob diese Folgeerscheinungen sind oder nicht, die sich aus der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Dienstleistungen ergeben, einschließlich im Falle einer Verzögerung bei der Erbringung dieser Dienstleistungen. Zu diesen Schäden zählen unter anderem Einkommensverluste, Umsatzverluste, Gewinnausfälle sowie jegliche betriebliche Beeinträchtigung jeglicher Art.

Der Kunde sowie sein Versicherer, für den er bürgt, verzichten auf jegliche Regressansprüche gegen CLAS Equipements und/oder dessen Versicherer für solche Schäden.

In jedem Fall darf die gesamte und kumulierte Haftung von CLAS Equipements, sofern CLAS Equipements haftbar gemacht wird, in keinem Fall den von CLAS Equipements für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen in Rechnung gestellten Gesamtbetrag übersteigen.

Artikel 13.3 – Umweltinformationen / Erweiterte Herstellerverantwortung (EHV)

Die eindeutige Kennung FR028226_05DYXR, die die Eintragung in das Herstellerregister für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) gemäß Artikel L.541-10-13 des Umweltgesetzbuchs bestätigt, wurde dem Unternehmen CLAS Equipements von der ADEME zugewiesen. Diese Kennung bestätigt die Eintragung des Unternehmens in das nationale Herstellerregister sowie die Einhaltung seiner Meldepflichten.

CLAS Équipements verfügt zudem über weitere eindeutige Kennungen für die verschiedenen EPR-Branchen, die für seine Lieferungen gelten, insbesondere für Öle, Verpackungen, Batterien und Akkus.

Derzeit verfügt CLAS Équipements über:

• für den Bereich Öle (CYCLEVIA): IDU FR028226-17RIPD;

• für die anderen anwendbaren Bereiche (insbesondere Verpackungen, Batterien und Akkus) wurden oder werden die eindeutigen Identifikationsnummern gemäß den Bestimmungen des Umweltgesetzbuchs bei den zuständigen Umweltorganisationen eingeholt.

Alle von CLAS Équipements zwischen der Veröffentlichung des vorliegenden Katalogs und dem Datum der Einsichtnahme erhaltenen eindeutigen REP-Identifikationsnummern sowie die aktualisierten umweltrechtlichen Informationen können eingesehen werden über:

• den QR-Code, der zum Anhang – „Umweltinformationen / Erweiterte Herstellerverantwortung (REP)“ – führt;

und/oder

• den folgenden Anhang, der durch Klicken hier zugänglich ist.

Der Kunde bestätigt, über diese Punkte informiert worden zu sein, und verpflichtet sich, gegebenenfalls in angemessener Weise mit CLAS Équipements zusammenzuarbeiten, damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann (insbesondere in Bezug auf Rückverfolgbarkeit, Rücknahme, Sammlung oder Sortierung von Produkten und Verpackungen).

Artikel 14 – GEISTIGES EIGENTUM

Kostenvoranschläge, Angebote, Kataloge und ganz allgemein alle Dokumente, die CLAS Équipements dem Kunden übergibt oder zusendet, sowie die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum sind und bleiben das alleinige Eigentum von CLAS Équipements oder unterliegen einer Lizenz von Dritten, auch wenn vom Kunden eine Kostenbeteiligung verlangt wurde. Alle diese Unterlagen dürfen unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von CLAS Equipements vervielfältigt werden.

Diese Bestimmung gilt auch nach Ablauf des Auftrags oder des Vertrags weiter. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde keinerlei Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die Lieferung hat, es sei denn, CLAS Equipements hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Der Kunde garantiert, dass der Nutzer CLAS Equipements von allen Ansprüchen wegen Rechtsverletzung oder Nachahmung freistellt, die gegen CLAS Equipements aufgrund einer gemeinsamen Nutzung der Lieferung mit einem anderen Produkt geltend gemacht werden, die in ihrer Gesamtheit eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter darstellen. Darüber hinaus wird der Kunde CLAS Equipements für alle schädlichen Folgen entschädigen, die sich aus dieser Situation ergeben.

Artikel 15 – ABTRETUNG

Der Vertrag wird intuitu personae in Abhängigkeit von der Person des Kunden geschlossen und darf ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von CLAS Equipements nicht abgetreten werden.

Artikel 16 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und zur Speicherung personenbezogener Daten unterliegen der Datenschutzerklärung von CLAS Equipements und den spezifischen DSGVO-Bedingungen von CLAS Equipements. Zur Erinnerung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch CLAS Equipements unterliegt dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, dem sogenannten „Gesetz über Informatik, Dateien und Freiheiten“, in seiner geänderten Fassung sowie der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten („DSGVO“), die seit dem 25. Mai 2018 gilt.

Artikel 17 – ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND

Durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegen die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen: (1) zwischen CLAS Equipements und dem Kunden mit Sitz in Frankreich dem französischen Recht oder (2) zwischen CLAS Equipements und dem Kunden mit Sitz außerhalb Frankreichs dem Schweizer Recht sowie ergänzend dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf. Die vorliegenden Bedingungen sind in französischer Sprache verfasst.

Sollten sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden und sollten Widersprüche oder Abweichungen zwischen der französischen Fassung und der Übersetzung bestehen, ist die französische Fassung maßgebend. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten, sei es hinsichtlich seiner Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Kündigung, seiner Folgen oder sonstiger Folgemaßnahmen, werden:

(1) sofern der Kunde seinen Sitz in Frankreich hat, der zuständigen Gerichtsbarkeit am Sitz von CLAS Equipements, nämlich Chambéry (Frankreich).

(2) hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Frankreichs, im Wege eines Schiedsverfahrens gemäß der Schweizerischen Schiedsordnung für internationale Schiedsverfahren der Swiss Chambers’ Arbitration Institution in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsklage gemäß dieser Schiedsordnung geltenden Fassung.

a. Die Anzahl der Schiedsrichter wird auf einen festgelegt;

b. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Genf (Schweiz);

c. Das Schiedsverfahren wird in französischer Sprache geführt.

d. Der Beklagte hat dem Sekretariat innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Schiedsanzeige eine Antwort auf die Schiedsanzeige sowie etwaige Widerklagen oder Aufrechnungsanträge vorzulegen. Die Frist für die Benennung eines Schiedsrichters beträgt fünfzehn (15) Tage. Sofern die Umstände dies rechtfertigen, kann das Gericht diese Fristen ändern. Es gilt das beschleunigte Verfahren, und die Streitigkeit wird ausschließlich auf der Grundlage der Akten entschieden.

e. Die Parteien können darüber hinaus jederzeit beschließen, ihren Rechtsstreit gemäß der Schweizerischen Geschäftsmediationsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution einer Mediation zu unterziehen.

 

Fassung Juni 2026